Auf Augenhöhe kommunizieren –
und intensiv begleiten.
Ich erstelle für Sie Ihre Einkommensteuererklärung mit den entsprechenden Anträgen und den Ermittlungen Ihrer Einkünfte aus:
- Nichtselbstständiger Arbeit – für Arbeiter und Angestellte
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- Einkünften aus Renten und Pensionen
Selbstverständlich prüfe ich auch Ihre Steuerbescheide.
Hinweis: Abgeltungssteuer – im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung
Ihre Kapitaleinkünfte unterliegen seit Einführung der Abgeltungssteuer einem Steuersatz von 25 Prozent. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz darunter, wird im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung ein Antrag gestellt, damit Ihre Kapitaleinkünfte statt mit 25 Prozent mit Ihrem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 14 Prozent versteuert werden (sogenannte Günstigerprüfung). Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuerveranlagung wird Ihnen dann die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt erstattet.
Sie haben Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung? Rufen Sie mich gern an: 02 11/61 13 83!